In Thüringen ist ein Bibliotheksgesetz (das erste in Deutschland) verabschiedet worden. Die Qualität des Gesetzes können andere vermutlich besser beurteilen. Erwähnenswert ist aber, dass die Vermittlung von Informationskompetenz und die Zusammenarbeit mit Schulen als Aufgabe der Bibliotheken in einem Gesetz festgeschrieben sind.
In §3 des Thüringer Gesetzes zum Erlass und zur Änderung bibliotheksrechtlicher Vorschriften – Thüringer Bibliotheksrechtsgesetz (ThürBibRG) – vom 16. Juli 2008 heißt es:
Bildung und Medienkompetenz
Bibliotheken sind Bildungseinrichtungen und als solche Partner für lebenslanges Lernen. Sie sind Orte der Wissenschaft, der Begegnung und der Kommunikation. Sie fördern Wissen und gesellschaftliche Integration und stärken die Lese-, Informations- und Medienkompetenz ihrer Nutzer durch geeignete Maßnahmen sowie durch die Zusammenarbeit mit Schulen und anderen Bildungseinrichtungen.
Den vollständigen Gesetzestext gibt es auf den Seiten des Landes Thüringen (PDF Seite 243).
Verfasst von informationswirt